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Pflanzenschutz-Kontrollprogramm: Anwender wurden intensiv kontrolliert

Der Vertrieb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden von den Bundesländern intensiv überwacht. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nun den Jahresbericht 2008 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm herausgegeben.
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Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2008 in mehr als 3.000 Handelsbetrieben, ob das Verkaufspersonal sachkundig ist, die angebotenen Mittel eine Zulassung haben sowie richtig gekennzeichnet sind und inwieweit Selbstbedienungsverbot und Beratungspflicht eingehalten werden. Die Kontrollen erstrecken sich auch auf den Internethandel. Darüber hinaus sind mehr als 5.500 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert worden. Hier geht es unter anderem um die Sachkunde der Anwender und die Beachtung von Auflagen und Bestimmungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Bei den Kontrollen im Handel stellte sich heraus, dass rund 12% der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In jeder vierten Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht oder nicht mehr verkehrsfähig waren. In 8,4% der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot missachtet, in 6,0% bemängelten die Inspektoren fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal.

Verstärkt wurde im Jahr 2008 auch die Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen kontrolliert. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verboten. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist und es keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt. Bei etwa einem Drittel von 1.400 kontrollierten Flächen stellte sich heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung eingesetzt worden waren. Ein großer Teil dieser Kontrollen erfolgte auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten, die Beanstandungsquote ist deshalb nicht repräsentativ.

Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm werden der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln systematisch überwacht. Die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das BVL koordiniert das Programm auf Bundesebene. Ein regelmäßiger Informationsaustausch, abgestimmte Prüfmethoden und bundesweite Kontrollschwerpunkte gewährleisten einen einheitlichen und hohen Standard bei der Überwachung. Bund und Länder analysieren die Ergebnisse der jährlichen Berichte und treffen Maßnahmen, um die Zahl der Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht zu reduzieren.

Der Jahresbericht 2008 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/psmkontrollprogrammBVL


(c) DEGA GALABAU/campos online, 2. März 2010
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