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Leiturteil Regenwassernutzung: Wäschewaschen mit Brunnenwasser erlaubt

Brunnenwasser darf zum Wäschewaschen verwendet werden - das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Leiturteil am 31. März 2010 in Leipzig. Obwohl dies schon seit Jahren durch mehrere Urteile bestätigt ist, versuchen Wasserzweckverbände, Wasserversorger oder deren Interessenverbände immer wieder Verbraucher zu verunsichern, die neben Toilettenspülung und Gartenbewässerung auch die Waschmaschine mit Regenwasser betreiben wollen.
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Eine Klägergemeinschaft aus Sachsen, die Brunnenwasser zum Wäschewaschen verwenden wollte, hatte damit durch alle Instanzen Erfolg. Das Gericht wies die Revision des Wasserversorgerverbandes mit der Begründung zurück, dass die Trinkwasserverordnung in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nur regelt, dass in jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehen muss. Es wird jedoch nicht das Verbraucherverhalten reglementiert, so dass der Verbraucher seine Wäsche im eigenen Haushalt auch mit Brunnenwasser waschen darf. Weiter heißt es in dem Urteil: „Ob der Anschlussnehmer zum Wäsche waschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trinkwasserverordnung seiner eigenverantwortliche Entscheidung.“

Weitere Informationen unter www.fbr.de.


(c) DEGA GALABAU/campos online, 3. Mai 2010
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