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Schweiz: Verordnungsänderung zur Ladungssicherung seit 1. April in Kraft

Der Schweizer Bundesrat hat am 14. Oktober 2009 einige Verordnungsänderungen beschlossen, die die Verkehrssicherheit betreffen. Am 1. April 2010 sind diese Änderungen in Kraft getreten, folgende betreffen auch die Betriebe im Garten- und Landschaftsbau.
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Ladungssicherheit, gültig ab 1. April 2010: Eine Ladung (z.B. Schnittgut) die während der Fahrt leicht weggeweht werden kann, muss wirksam abgedeckt werden. Dies kann beispielsweise mit Netzen oder Blachen geschehen. So sollen Verstopfungen im Strassenentwässerungssystem, Brandfälle mit Strohtransporten (z.B. durch weggeworfene Zigarettenkippen) und Verkehrsunfälle (z.B. wegen rutschiger Fahrbahn durch verlorene Ladung) vermieden werden.

Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden
Überschreiten des Fahrzeug-Gesamtgewichts, gültig ab 1. April 2010: Überschreitung der zulässigen Achslasten, wenn sowohl das zulässige Gewicht des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist, werden wie folgt gebüßt:

Straffrei: wenn die Achslastüberschreitung gemäss Fahrzeugausweis nicht mehr als 2%
beträgt und das zulässige Gewicht des Fahrzeugs und auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist.

CHF 40: wenn die Achslastüberschreitung gemäss Fahrzeugausweis mehr als 2%, aber
nicht mehr als 5% beträgt und das zulässige Gewicht des Fahrzeugs und auch der
Fahrzeugkombination eingehalten ist.

CHF 100:
wenn die Achslastüberschreitung gemäss Fahrzeugausweis mehr als 5% beträgt und das zulässige Gewicht des Fahrzeugs und auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist.

Jardin Suisse


(c) DEGA GALABAU/campos online, 3. Mai 2010
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