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Qualifizierung des Fahrpersonals

Berufskraftfahrer brauchen zusätzliche Weiterbildung

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Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft weist darauf hin, dass seit 10. September 2009 alle Mitarbeiter, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen müssen. Betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Wer jedoch in einem GaLaBau-Betrieb nicht nur als Fahrer arbeitet, sondern auch auf der Baustelle tätig ist, ist nicht betroffen. „campos“ berichtete ausführlich in der Ausgabe 5/2009 – auf unserer Internetseite http://www.dega-galabau.de können Sie sich diesen Beitrag mit dem Webcode dega2017 herunterladen.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr, die mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen, das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor.

Manche Fahrer sind der Meinung, dass sie keine Weiterbildung brauchen, weil sie noch den alten Dreier oder Zweier haben. Dies ist aber eine Fehleinschätzung, denn diese Fahrerlaubnisklassen gibt es nicht mehr. Die Fahrerlaubnis muss nicht umgetauscht werden, aber der alte Dreier ist heute BE, C1E und bis zum 50. Lebensjahr CE79. Der alte Zweier ist heute BE, C1E und CE bis zum 50. Lebensjahr.

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