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Partikelfilter-Nachrüstung: Jetzt auch bei leichten Nutzfahrzeugen gefördert

Bisher wurde nur die Nachrüstung von Diesel-PkW mit 330 Euro gefördert. Seit dem 13. Mai fallen auch leichte Nutzfahrzeuge unter die Förderrichtlinien, also Diesel-Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung genutzt werden und eine zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen haben.
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Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgen. Leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden.

Förderanträge können vom 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare stehen ab dem 1. Juni 2010 unter www.pmsf.bafa.de zur Verfügung. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt in anderer Form beim BAFA eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgeschickt.

Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrern, ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufzuschieben. Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.

Nachgerüstete Fahrzeuge werden vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema sind im Internet unter www.bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. Fragen beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA unter Telefon 030/3 46 46 54 80.   BfA/Red


(c) DEGA GALABAU/campos online, 12. Mai 2010
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