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BG-Beitrag am 15. Mai fällig!

Der Beitrag 2009 zur Gartenbau-Berufsgenossenschaft und der Vorschuss für 2010 sind berechnet. Alle  versicherten Betriebe haben ihre Beitragsbescheide im vergangenen Monat erhalten und müssen bis 15. Mai zahlen. Der Zentralverband Gartenbau weist ausdrücklich daraufhin, dass bei Nichteinhaltung Säumniszuschläge anfallen.
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Beträgt der Basisbeitrag mindestens 1.200 Euro, so die Gartenbau-BG in einer Information, ist dieser in drei Teilbeträgen zu entrichten. Die Fälligkeitstermine sind dann in dem Beitragsbescheid aufgeführt. Fälligkeit bedeutet, dass der Beitrag bis zum 15. Mai auf einem Konto der Gartenbau-BG eingegangen sein muss. Dies ist bei der Zahlung durch Überweisung oder Scheck zu beachten. Post- und Banklaufzeiten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen, d. h. bei verspätetem Geldeingang können Säumniszuschläge entstehen.

Auch ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid, selbst wenn dieser sich später als begründet herausstellen sollte, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Beitrag muss daher erst einmal überwiesen werden.

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist auf pünktliche Zahlungen durch die versicherten Betriebe angewiesen, damit sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Das Gesetz sieht aus diesem Grund vor, dass für Beiträge, die verspätet gezahlt werden, Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Daher sollten die Beiträge und Beitragsvorschüsse grundsätzlich im Wege des Lastschriftverfahrens gezahlt werden. Betriebe, die hieran noch nicht teilnehmen, können ein entsprechendes Formular für die Erteilung einer Einzugsermächtigung bei der BG anfordern oder im Internet unter http://www.gartenbau.lsv.de herunterladen. (GBG/ZVG)

 

(c) DEGA GALABAU/campos online, 14.5.10

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