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Partikelfilternachrüstung

Jetzt auch bei leichten Nutzfahrzeugen gefördert

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Bisher wurde nur die Nachrüstung von Diesel-Pkw gefördert. Seit dem 13. Mai fallen auch leichte Nutzfahrzeuge unter die Förderrichtlinien, also Diesel-fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.

Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2010 erfolgen. Leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai bis 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden.

Förderanträge können bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare gibt es unter http://www.pmsf.bafa.de

Nachrüstpläne sollten nicht zu lange aufgeschoben werden. Das Förderprogramm reicht für etwa 160 000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.

Die Förderrichtlinie und weitere Informationen gibt es unter http://www.bafa.de sowie http://www.bmu.de/partikelfilter . Fragen beantworten die Mitarbeiter des BAFA unter Telefon +49 30/3 46 46 54 80.BfA/Red

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