Arbeitsintensive Dienstleistungen: Anhebung des Freibetrags gefordert
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Bei allen Landschaftsgärtner-Rechnungen für die arbeitsintensive Gartenpflege oder auch Gartenumgestaltungen sollte der Arbeitskostenanteil bis zu einem Betrag von 3 000 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Der Lösungsvorschlag orientiert sich bis auf den absetzbaren Betrag an den bereits eingeführten Regeln. Denn die bisher festgesetzte Grenze von 600 Euro sei viel zu niedrig, um Schwarzarbeit wirkungsvoll einzudämmen. Nur ein deutlicher kleinerer Abstand zwischen dem Preis der Schwarzarbeit und der legalen Arbeit des Handwerks motiviert den Verbraucher, die arbeitsintensive Tätigkeit über den legalen Weg erledigen zu lassen.
Die Mehrwertsteuer-Erhöhung zum 1. Januar 2007 trifft besonders die kleineren Garten- und Landschaftsbaubetriebe, vor allem bei Auftragssummen bis etwa 10 000 Euro. Ohne eine bessere Absetzbarkeit von Dienstleistungs- und Baurechnungen werden Schwarzarbeit weiter wachsen und reguläre Arbeitsplätze gefährdet. VGL Bayern
www.dega.de, 6. Dezember 2006
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