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Arbeitslosenversicherung

Ab 2011 drohen höhere ­Beiträge für Selbstständige

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Wer als Selbstständiger freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, muss zum 1. Januar 2011 mit höheren Beiträgen rechnen. Das sieht das vom Bundestag am 7. Juli beschlossene Beschäftigungschancengesetz vor. Gerade für Jungunternehmer könnte der Versicherungsschutz damit teuer werden. Im Moment zahlen Selbstständige einen monatlichen Beitrag von 17,89 € im Westen und 15,19 € im Osten. Entscheidend für diese Berechnung ist das sogenannte Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung – für Selbstständige wurden bisher nur 25 % des Durchschnittswertes für die Berechnung des Beitrags in die Arbeitslosenversicherung zu Grunde gelegt. Ab 2011 soll sich der monatliche Beitrag an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße bemessen. Ein Versicherter im Westen müsste dann 2012 einen Beitrag von 71,54 € zahlen. Für Existenzgründer ist eine Sonderregelung vorgesehen: Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit zahlen sie einen hälftigen Beitrag von rund 38 € beziehungsweise 32 €.

Die Bundesregierung will damit mehr Beitragsgerechtigkeit zwischen Selbstständigen und Angestellten herstellen. Letzgenannte müssen bei gleichem Verdienst derzeit höhere Beiträge zahlen. Wer bereits als Selbstständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März 2011 rückwirkend ausgesprochen werden kann.

Damit die Änderungen zum Versicherungspflichtverhältnis laut Beschäftigungschancengesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf am 24. September 2010 noch im Bundesrat gelesen werden. Die Verabschiedung erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2010. BMWi/gw

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