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IG BAU/BGL: Saison-Kurzarbeitergeld für Landschaftsgärtner

Ab 1. April treten neue Regelungen in Kraft, die den 80 000 Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau die Arbeit im Winter sichern sollen. Dabei soll die Arbeitszeit flexibel bleiben.
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Auf die neuen Regelungen einigten sich am 21. Dezember 2006 die Tarifparteien IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL).
Zukünftig sollen die Arbeitgeber keine Einbußen mehr haben, wenn wegen schlechter Witterung oder wirtschaftlichen Problemen im Winter die Arbeit ausfällt.

Wie im Baugewerbe beteiligen sich die Arbeitnehmer an dem Umlageverfahren. An der Gesamtumlage von 2 % werden die Arbeitnehmer einen Anteil von 0,8 % tragen. Weiterhin erhalten sie Ansprüche auf 2,50 Euro/h Zuschusswintergeld für Stunden aus einem Arbeitszeitkonto.

Eng verbunden mit der jetzt ausgearbeiteten Vereinbarung waren die Arbeitszeitregeln, in die nun eine neue Jahresarbeitszeit integriert wurde. Die Basis der 39-Stunden-Woche bleibt bestehen. In den neuen Bundesländern wird die Arbeitszeit in vier Schritten an die 39-Stunden-Woche angepasst.
Mit dem Inkrafttreten der Regelungen wird es für die Unternehmen möglich sein, betrieblich gestaltete Modelle der Jahresarbeitszeit einzuführen. Dies bietet besonders für die Beschäftigten viele Vorteile, wie: 
- ein regelmäßiges Monatseinkommen,
- verlässlich geführte Arbeitszeitkonten und 
- einen wirksamen Schutz der Arbeitszeitkonten bei Insolvenz.

Für den Bundesrahmentarifvertrag mit den neuen Arbeitszeitregelungen werden die Tarifparteien einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen, damit dieser für alle Betriebe und Arbeitnehmer wirken kann.

In den Betrieben gilt es, sich in den nächsten Monaten auf diese neuen Bedingungen einzustellen und entsprechende Vereinbarungen für die jeweiligen betrieblichen Bedingungen zu treffen. Die IG BAU und der BGL werden in den nächsten Wochen neben dem Text des Tarifvertrags einen Leitfaden für Betriebe, Betriebsräte und Beschäftigte erarbeiten. Dieser wird bei der Verwirklichung helfen und die vielfältigen Möglichkeiten vereinfacht und leicht verständlich darstellen. Außerdem werden die Tarifparteien weitere Details der neuen Regelungen miteinander abstimmen. IG BAU

 

www.dega.de, 10. Januar 2007

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