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Insolvenzgeld

Umlage entfällt 2011

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Die vor dem Hintergrund der Bankenkrise für 2010 von 0,1 auf 0,41 % drastisch angehobene Insolvenzgeldumlage hat für die Bildung einer gewaltigen Rücklage von 1,1 Mrd. € gesorgt. Da die überraschend deutliche wirtschaftliche Erholung in Deutschland den befürchteten sprunghaften Anstieg der Insolvenzen verhindert hat, stehen damit ausreichend Mittel zur Abpufferung der Härten im Fall der 2011 zu erwartenden Firmenpleiten zur Verfügung. In der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld (InsoGeldFestV) für das Kalenderjahr 2011 legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales deshalb 0,00 % als Umlagesatz fest.

Für die deutschen Arbeitgeber – die das Insolvenzgeld alleine schultern – bedeutet das allerdings nur, dass der Anstieg des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung auf 7,3 % sowie der Anstieg des Arbeitgeberanteils an der Arbeitslosenversicherung um 0,1 % abgepuffert werden. Red

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