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Garageneinfahrt und Hof: Pflanzenschutz bedarf Genehmigung

Bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen, wie Garageneinfahrten oder Hofflächen,lag in vielen Fällen nicht die erforderliche Genehmigung vor. Das zeigte der Jahresbericht 2009 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig herausgegeben wurde.
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Kontrollen im Handel und landwirtschaftlichen Betrieben zeigten, dass die Anwendung und Handhabung von Pflanzenschutzmitteln in der Regel korrekt erfolgt.

Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm wird auch die Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen kontrolliert (Bürgersteige, Garagenauffahrten, Parkplätze, Hof- und Gewerbeflächen).
Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verboten. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist und es keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt.

Im Jahr 2009 stellte sich bei 40 Prozent der 849 kontrollierten Flächen heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung eingesetzt worden waren. Da ein großer Teil dieser Kontrollen auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten erfolgte, ist die Beanstandungsquote jedoch nicht repräsentativ.

Der Jahresbericht 2009 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind online abrufbar unter: www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm.
Über zugelassene Pflanzenschutzmittel informiert das BVL unter: www.bvlbund.de/infopsm.
(BVL)

(c) DEGA GALABAU/campos online, 17.12.2010

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