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Thüringer Vergabegesetz

Entwurf soll Sozialstandards berücksichtigen

Fast alle Bundesländer haben ein eigenes Vergabegesetz. Es bestimmt, welche Kriterien Betriebe zu erfüllen haben, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen. Nun soll es bald auch im Freistaat Thüringen solch ein Gesetz geben. Doch das findet nicht die volle Zustimmung von Wirtschaft und Verbänden.

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Die Thüringer Landesregierung hatte am 21. September 2010 den Entwurf für ein „Thüringer Vergabe- und Mittelstandsförderungsgesetz“ be-schlossen. Es soll die öffentliche Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen regeln. Der Freistaat bekomme damit zum ersten Mal überhaupt ein Gesetz, das bei staatlichen und kommunalen Aufträgen die Einhaltung sozialer, ökologischer und tarifrechtlicher Standards einfordert, so Wirtschaftsminister Matthias Machnig. Mit dem Gesetz soll zum Beispiel Lohndumping verhindert werden, gerade im Hinblick auf die Öffnung des Arbeitsmarkts Richtung Osteuropa. Auch die Ausbildungsquote, die Gleichstellung der Frau oder sozialverträgliche Arbeitszeiten sollen in Zukunft eine Rolle bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Betriebe spielen.

Am 18. Januar 2011 gab es zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung. Viele Hinweise und Einwendungen seien bei der Erarbeitung des Gesetzes bereits berücksichtigt worden, so der Minister. Das Gesetz sei solide und trotz aller Detailkritik auch wichtig. Wettbewerb werde künftig wieder über gute Ideen und Angebote, nicht über Niedriglöhne, schlechte Arbeitsbedingungen oder Umweltbelastungen geführt.

Ganz anders sieht das Stephan Fauth, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Wirtschaft Thüringens. Gegenüber der Thüringer Allgemeinen sagte er, es sei anmaßend, dass die öffentliche Hand Forderungen an Vertragspartner stelle, die mit dem Gegenstand des Auftrags nichts zu tun hätten. cvf

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