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Stellungnahme

Durchsetzung braucht Rückrat

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Der Entwurf des Thüringer Vergabegesetzes wird von der Wirtschaft kritisch bewertet. DEGA GALABAU hat den Geschäftsführer des FGL Hessen-Thüringen, Guntram Löffler, befragt. Seine Stellungnahme möchten wir verkürzt wiedergeben (Volltext siehe dega2089): „Es ist sicherlich in Ordnung, wenn gesetzliche Vorgaben vorhanden sind, die Sozialdumping verhindern helfen. Ausschließen kann man so etwas aber wohl nie, da die kriminelle Energie mancher Menschen immens ist; gerade im Hinblick auf die Öffnung des Arbeitsmarkts Richtung Osten.

Ich frage mich nur: Wer soll das alles überwachen? Nach der Devise ,Papier ist geduldig‘ werden sicherlich auch in Zukunft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betriebsräte und auch Verbände ,Tariftreueerklärungen’ herausgeben. Diese werden dann von den Vergabestellen zu den Akten genommen. Die Schwierigkeit liegt aber darin, zu beurteilen, ob die Mitarbeiter in der richtigen Lohngruppe eingestuft sind. Dass der Tarifvertrag eingehalten wird, kann man in aller Regel annehmen. Ob aber der Mitarbeiter richtig eingestuft ist, ist eigentlich nur durch eine Prüfung des Mitarbeiters feststellbar. Dies wiederum würde bedeuten, dass jemand auf der Baustelle beurteilt, in welche Lohngruppe der Mitarbeiter einzugruppieren ist. Es ist nämlich ein Unterschied, ob jemand nach Lohngruppe 7.5 mit 9,29 e oder 7.1 mit 11,29 e vergütet wird.

Vorhandene Regelungen genügen

Ob ein solches Gesetz überhaupt notwendig ist, wage ich zu bezweifeln. Die VOB und die anderen Vergaberichtlinien reichen meines Erachtens vollkommen aus, einen geordneten Wettbewerb zu sichern. Die Vergabestellen haben bereits heute viele Möglichkeiten, Bieter mit Dumping-Preisen aus dem Wettbewerb auszuschließen. Das verlangt allerdings auch Rückgrat.

Es wäre ja schön, wenn die heimische mittelständische Wirtschaft gestärkt würde. Aber welcher Politiker lässt sich vorrechnen, er habe Steuergeld für einen Auftrag ausgegeben, den er auch wesentlich günstiger hätte ausführen lassen können? Politiker werden am Ende am Erfolg gemessen. Also wird ein Gesetz gemacht, das beim Wähler gut ankommt (Verhinderung von Lohndumping) und praktisch keine Kosten verursacht (weil alles beim Alten bleibt).

Dann wäre ja noch die Frage: Welcher Branchentarif wird bei den verschiedenen Bauausführungen angewandt? Gilt für Bauvorhaben der öffentlichen Hand dann der Bautarif oder der GaLaBau-Tarif?

Zweifelhaft gut finde ich die Möglichkeit, schon bei niedrigen Auftragswerten die Vergabeentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dann hätte der Entscheider im Amt ja auch seinen Rücken freigehalten. Die sich daraus ergebende Bauverzögerung wird nicht unerheblich sein. Der Politiker, der sich schon auf die Eröffnungsfeier vorbereitet, wenn das Bauvorhaben noch nicht begonnen ist, kann sich dann nicht mehr als der Macher feiern lassen. Bei der ohnehin hohen Prozessflut an den ordentlichen Gerichten sind außerdem Verzögerungen von sechs bis zwölf Monaten leicht zu erreichen.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass die vorhandenen Instrumente vollkommen ausreichend sind, regionale und mittelständische Unternehmen zu berücksichtigen. Und wenn dann noch die öffentliche Hand pünktlich die Rechnung bezahlt, hilft dies den Unternehmen mehr, als ein neues stumpfes Schwert zu schaffen.“

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