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Motor- und Gartengeräte

Vorsicht mit neuem E10-Kraftstoff

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Alle namhaften Motor- und Gartengerätehersteller bestätigen, dass der Einsatz von Kraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 10 % bei Viertaktmotoren möglich ist. Der höhere Ethanolanteil hat allerdings entscheidende chemische Nachteile. Bereits nach circa 15 Tagen verliert dieser Kraftstoff spürbar an Zündfähigkeit. Das gilt auch bei der Aufbewahrung in geschlossenen Kanistern. Denn wie alle Alkoholverbindungen zerfällt auch Ethanol recht schnell. Die dadurch neu entstandenen Stoffe reagieren sofort mit der Umgebung, also mit den Restbestandteilen des Kraftstoffs, Membranen, Dichtungen und Metallen.

Deshalb ist besonders bei allen Vier- und Zweitaktmotoren mit Vergasermembran Vorsicht geboten. Wenn nicht schon vorhanden, ist die Montage eines Kraftstoffabsperrhahns sehr zu empfehlen. Wird der Motor längere Zeit nicht benutzt, ist es von Vorteil, die Schwimmerkammer des Vergasers zu entleeren. Im Fahrzeug- und Gartengerätebereich ist man mit dem „alten“ Kraftstoff auf der sicheren Seite. EM

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