Kritiker fanden kein Gehör
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In DEGA GALABAU 3/2011 stand die Aktuellmeldung zur Bestellungsverordnung im Sachverständigenwesen noch im Zeichen einer Kompromisslösung in letzter Minute. Nun wurde deutlich, dass das eilends vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) anberaumte Treffen keinen Einfluss auf die Verordnung mehr hatte. Die neue Bestellungsverordnung wird in ihrem letzten Entwurf (siehe http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2113) voraussichtlich rechtskräftig.
Nach Meinung der Kritiker werden mit der neuen Bestellungsverordnung nicht nur Meister und Techniker benachteiligt, sondern auch eine Steigerung der Qualität in Spezialgebieten verhindert. Durch die einseitige Aufnahme der „Gartendenkmalpflege“ als einziges abweichendes Fachgebiet bleibt die Spezialisierung des Landschaftsbaus in den Bereichen Schwimmteichbau und Bauwerksbegrünung unberücksichtigt. Gleichzeitig wird von Sachverständigen in Zukunft planerische Kompetenz verlangt, die aber nicht Teil der Ausbildung von Meistern und Technikern ist. Fachagrarwirte werden erst gar nicht erwähnt, sodass diese im Bereich Baumpflege gar nicht mehr Sachverständige werden können. Das befürchtet zumindest Bodo Siegert, öbv Sachverständiger aus Nürnberg.
Insgesamt scheint der Entstehungsprozess der Bestellungsverordnung stark von einzelnen Interessengruppen geprägt gewesen und im Sinne des GaLaBau nicht optimal moderiert worden zu sein. Dieser Verdacht drängt sich insbesondere nach dem offensichtlich irrelevanten Treffen des BGL mit Kritikern auf. Die nächste Chance, die Bestellungsverordnung zu verändern, besteht wahrscheinlich erst wieder in fünf Jahren. tw
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