Keine Änderung der Ausbildungsordnung
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Keine Änderung der aktuellen Ausbildungsverordnung – diesen Antrag stellte der Ausbildungsausschuss des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg auf seiner Mitgliederversammlung in Leinfelden-Echterdingen. Der GaLaBau-Bundesverband soll alle Bestrebungen unterlassen, den Landschaftsgärtner zu einem Monoberuf zu machen. Angesichts der Gefahren, die ein Vorpreschen des BGL in Richtung Monoberuf beinhalten könnte, halten es die Ausschussmitglieder in Baden-Württemberg für besser, es gar nicht erst zu versuchen. Gleiches gilt für die Novellierung der Ausbildungsverordnung. Es gebe zu viele Unwägbarkeiten, findet man in Baden-Württemberg. Die Ausbildungsordnung in ihrer derzeitigen Form biete ausreichend Möglichkeiten, vernünftig auszubilden.
Was eine veränderte Ausbildungsordnung allerdings ermöglichen würde, sind neue Berufsbilder. Es könnte beispielsweise Facharbeiter im Landschaftsbau mit unterschiedlichen Schwerpunkten geben, die in der Prüfung keine Pflanzenkenntnisse mehr nachweisen müssten, sondern vor allem ihr handwerkliches Geschick. Eins ist sicher: Die Diskussion bleibt spannend.
Eine Ausführlichere Meldung finden Sie online auf http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2120.sw
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