Pflegeschnitt auch im Sommer erlaubt
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Im Bewusstsein vieler Bürger und Verantwortlichen der Kom-munen ist verankert, dass Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht geschnitten werden dürfen. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zur Biologie des Baums haben jedoch Erkenntnisse gebracht, die im Einklang mit dem aktuellen Bundesnaturschutzgesetz stehen. Danach ist die qualifizierte Baumpflege, also schonende Form- und Pflegeschnitte, auch in den Frühjahrs- und Sommermonaten erlaubt, denn das Ziel der Baumpflege ist ein möglichst vitaler, gesunder und verkehrssicherer Baum.
Pflege- und Schnittmaßnahmen und das Entfernen von Gehölzen im Bereich von gärtnerisch genutzten Flächen sind also ganzjährig zulässig. Dies wurde dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg jetzt auch vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg schriftlich bestätigt, wie Stephan Arnold, Vorstand im VGL Baden-Württemberg, mitteilt. Es sei allerdings zu beachten, dass ein Baum eventuell als Lebens-, Fortpflanzungs- und Ruhestätte wild lebender Tiere gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 sowie § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG oder auch durch eine Baumschutzsatzung geschützt sein kann.
Für die Jungbaumpflege kann die Vegetationszeit als bester Schnittzeitraum genutzt werden. Kronenschnittarbeiten dürfen bei Temperaturen über –5 °C in der Vegetationsruhe oder während der Vegetationszeit durchgeführt werden. Die beste Wundverschlussreaktion der Bäume erfolgt von April bis September.
Der VGL Baden-Württemberg hat die Broschüre „Der Sommerschnitt von Gehölzen“ aktuell herausgegeben. Sie stellt die Gesetzgebung und Biologie des Baums dar und erläutert Baumpflegemaßnahmen. VGL
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