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Brandenburg

Kommunen sollen mehr wirtschaften dürfen

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Das am 13. April in den brandenburgischen Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur „Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge“ führt zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen Landesregierung und Kommunen auf der einen sowie Opposition und Wirtschaftsverbänden auf der anderen Seite. Der Gesetzentwurf sieht vor, die wirtschaftlichen Handlungsspielräume von Kommunen zu erweitern. Danach müssen Kommunen zukünftig Aufgaben erst dann auf private Anbieter übertragen, wenn diese wirtschaftlicher sind. „Die Privatisierungswellen der Vergangenheit haben teilweise zu fragwürdigen Ergebnissen geführt. In privater Regie wurden manchmal Aufgaben schlechter und zudem teurer erledigt als zuvor“, sagte Innenminister Dietmar Woidke gegenüber dem Portal Info Potsdam. Die Wirtschaftsverbände laufen dagegen Sturm. Der Gesetzentwurf sei ein Schlag gegen den Mittelstand, wird Knuth Thiel von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg in der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ) zitiert.

Auch Oliver Hoch, Geschäftsführer des Fachverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg, sieht in dem Gesetzesvorhaben „eine bundesweit einmalige Rückkehr zur Staatswirtschaft“. Bisher seien die Kommunen gerade im ländlichen Raum für viele der 500 Unternehmen der Branche mit 6 500 Mitarbeitern wichtige Auftraggeber gewesen. Das werde sich ändern.

„Stattdessen dürften fünf bis zehn große Bauhöfe stark aufrüsten und staatlich gegen Insolvenz abgesichert unseren Firmen überall im Land Konkurrenz machen“, sagt Hoch.

Denn auch das ist neu: Kommunale Betriebe dürfen nach Inkrafttreten außerhalb des Gemeindegebiets tätig werden. Zudem müssen solche Firmen nicht mehr von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, eine einfache Anzeige reicht. Oliver Hoch kündigt an, man werde das Gesetz genau abklopfen, ob es verfassungsgemäß ist. „Denn die Marktwirtschaft hat Verfassungsrang.“

tw

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