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Trockenschäden an gehölzen

Baumschulen haften nicht

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An Standorten, an denen durch zusätzliche Wärmeabstrahlung frisch gepflanzte Gehölze zusätzlich belastet sind, werden trotz ausreichender Bewässerung Verbrennungsschäden an Blättern beobachtet. Für Schäden an Gehölzen, die aufgrund einer fehlenden oder zu geringen Bewässerung oder aufgrund eines Standorts mit extremer Wärmebelastung entstehen, können die liefernden Baumschulen keine Haftung übernehmen. Diesbezügliche Reklamationen werden zurückgewiesen, sagen die Experten des BdB.

Die anhaltend heißen und regenlosen Tage setzen die Gehölze – insbesondere in der Anwachsphase bei in diesem Jahr und im Vorjahr gepflanzten Gehölzen – einem zusätzlichen Stress aus, der nur mit einer ausreichenden, durchdringenden und fachgerechten Bewässerung der Pflanzen gemindert werden kann.

Die Betriebe der Baumschulwirtschaft weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei extrem sonniger und trockener Witterung, wie sie in den letzten Wochen im gesamten Bundesgebiet vorherrschte, der Bewässerung der Pflanzungen die größte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. BdB

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