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Bundesumweltministerium

Leitfaden zur Verwendung ­gebiets­eigener Gehölze liegt vor

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Wie der Bund deutscher Baumschulen (BdB) jetzt mitteilte, hat das Bundesumweltministerium (BMU) nun den „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ veröffentlicht.

Der BdB verweist dabei auf Erfolge wie die

Reduktion auf sechs Herkunftsgebiete (Karte Seite 5 des Leitfadens)

Sonderfall Straßenbegleitgrün (Seite 14). Die Verwendung von bewährten Sorten bleibt genehmigungsfrei erhalten. „Das dient der Verkehrssicherheit und ist auch aus Gründen der Widerstandsfähigkeit der Sorten am Extremstandort Straßen sinnvoll und notwendig“, betont BdB-Geschäftsführer Markus Guhl.

Übergangsfrist ohne Genehmigungsvorbehalt (ab Seite 9)

Empfehlung zur Ausschreibung von gebietseigenen und normalen Gehölzen in getrennten Losen (Seiten 17 + 21 )

Privatwirtschaftliche Zertifizierung (Seite 22).

Der Leitfaden zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ist aus Sicht des BdB ein Meilenstein, um die Verwendung gebietseigener Gehölze bundesweit einheitlich zu regeln. Er ist abrufbar unter http://www.bund-deutscher-baumschulen.de.BdB

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