Sozialversicherung soll reformiert werden
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung soll grundlegend reformiert werden.
Seit gut einer Woche liegt ein Referentenentwurf hierzu vor. In einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
weist die Sozialversicherung für den Gartenbau auf Schwachstellen hin.
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Die Bundesregierung plant alle landwirtschaftlichen Unternehmen in nur noch einem Bundesträger zu versichern. Dies ist die Reaktion auf den Rückgang der Zahl an Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Auch die Gärtnerinnen und Gärtner Deutschlands sind hiervon betroffen, obgleich sie in einer eigenen Körperschaft, der Sozialversicherung für den Gartenbau, versichert sind. Aber diese zählt auch zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Im Gartenbau verläuft der Strukturwandel allerdings entgegen dem Trend - rund 635.000 Versicherte zählt allein die gärtnerische Unfallversicherung.
Gut gemeint, heißt nicht gut gemacht
Daher soll nach dem Willen der Bundesregierung den besonderen Belangen des Gartenbaus in dem Gesetz Rechnung getragen werden.
Fakt ist jedoch, dass die Interessen des Gartenbaus nicht dauerhaft in dem neuen Bundesträger verankert werden sollen. Lediglich für eine begrenzte Zeit bis zum Jahr 2017 soll es eine Lösung mit einem gärtnerischen Beirat geben. Danach werden die Belange des Gartenbaus in der Sozialversicherung durch die Landwirte bestimmt.
Welche Aufgaben für den Gartenbau hier zukünftig erbracht werden sollen, bleibt offen, zumal die Sicherstellung einer ortsnahen Betreuung der Versicherten in dem Referentenentwurf aufgenommen wurde. Bleibt dann nur die Betreuung im Rahmen
der Beitragsfeststellung für die gärtnerischen Dienstleistungsbetriebe, also im Wesentlichen für die GaLaBau-Unternehmen, Kommunen und Friedhöfe? Bangen müssen die Gärtner außerdem, ob sich der Gartenbau im Namen der künftigen Bundeskörperschaft wiederfindet.
Zukünftiger Beitragsmaßstab offen
Fatal dürften sich die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse in der berufsständischen Selbstverwaltung auch im Rahmen des Beitragsmaßstabes für Berufsgenossenschaft und Krankenkasse auswirken. Gerade den Beitragsmaßstab des Gartenbaus hatte ein vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beauftragter Gutachter aber als zielführend angesehen.
Dieser als vorzüglich anerkannte entgeltbasierte Beitragsmaßstab des Arbeitswertes solle, so die Auffassung des Gutachters, auch in Zukunft in der Unfall- und Krankenversicherung weiter genutzt werden. Dem entgegen stehen allerdings Bestrebungen seitens der Landwirtschaft, auch für den Gartenbau den auf Fläche basierenden Arbeitsbedarf als Grundlage für die Beiträge in der Unfallversicherung einzuführen.
Seitens der Sozialversicherung Gartenbau wird aus diesem Grund dafür plädiert, nicht nur die Fortsetzung der gartenbauspezifischen Prävention im Gesetzestext zu verankern, sondern auch entsprechend der Empfehlung des Gutachters das Beitrags- und Bonussystem für den Gartenbau zu erhalten. Dies soll damit erreicht werden, dass in der Satzung des neuen Trägers dauerhaft festgeschrieben wird, dass die Selbstverwaltung der Geschäftsstelle Gartenbau neben der gärtnerischen Prävention auch den gärtnerischen Beitragsmaßstab einschließlich des Gefahrtarifs und der entsprechenden Beitragsberechnung festzulegen hat.(LSV)
(c) DEGA GALABAU/campos online, 14.10.2011
Im Gartenbau verläuft der Strukturwandel allerdings entgegen dem Trend - rund 635.000 Versicherte zählt allein die gärtnerische Unfallversicherung.
Gut gemeint, heißt nicht gut gemacht
Daher soll nach dem Willen der Bundesregierung den besonderen Belangen des Gartenbaus in dem Gesetz Rechnung getragen werden.
Fakt ist jedoch, dass die Interessen des Gartenbaus nicht dauerhaft in dem neuen Bundesträger verankert werden sollen. Lediglich für eine begrenzte Zeit bis zum Jahr 2017 soll es eine Lösung mit einem gärtnerischen Beirat geben. Danach werden die Belange des Gartenbaus in der Sozialversicherung durch die Landwirte bestimmt.
Welche Aufgaben für den Gartenbau hier zukünftig erbracht werden sollen, bleibt offen, zumal die Sicherstellung einer ortsnahen Betreuung der Versicherten in dem Referentenentwurf aufgenommen wurde. Bleibt dann nur die Betreuung im Rahmen
der Beitragsfeststellung für die gärtnerischen Dienstleistungsbetriebe, also im Wesentlichen für die GaLaBau-Unternehmen, Kommunen und Friedhöfe? Bangen müssen die Gärtner außerdem, ob sich der Gartenbau im Namen der künftigen Bundeskörperschaft wiederfindet.
Zukünftiger Beitragsmaßstab offen
Fatal dürften sich die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse in der berufsständischen Selbstverwaltung auch im Rahmen des Beitragsmaßstabes für Berufsgenossenschaft und Krankenkasse auswirken. Gerade den Beitragsmaßstab des Gartenbaus hatte ein vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beauftragter Gutachter aber als zielführend angesehen.
Dieser als vorzüglich anerkannte entgeltbasierte Beitragsmaßstab des Arbeitswertes solle, so die Auffassung des Gutachters, auch in Zukunft in der Unfall- und Krankenversicherung weiter genutzt werden. Dem entgegen stehen allerdings Bestrebungen seitens der Landwirtschaft, auch für den Gartenbau den auf Fläche basierenden Arbeitsbedarf als Grundlage für die Beiträge in der Unfallversicherung einzuführen.
Seitens der Sozialversicherung Gartenbau wird aus diesem Grund dafür plädiert, nicht nur die Fortsetzung der gartenbauspezifischen Prävention im Gesetzestext zu verankern, sondern auch entsprechend der Empfehlung des Gutachters das Beitrags- und Bonussystem für den Gartenbau zu erhalten. Dies soll damit erreicht werden, dass in der Satzung des neuen Trägers dauerhaft festgeschrieben wird, dass die Selbstverwaltung der Geschäftsstelle Gartenbau neben der gärtnerischen Prävention auch den gärtnerischen Beitragsmaßstab einschließlich des Gefahrtarifs und der entsprechenden Beitragsberechnung festzulegen hat.(LSV)
(c) DEGA GALABAU/campos online, 14.10.2011
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