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Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Reform nachteilig für den Gartenbau­?

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Die landwirtschaftliche Sozialversicherung soll grundlegend reformiert werden. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf sieht vor, alle landwirtschaftlichen Unternehmen in einem Bundesträger zu versichern. Die Sozialversicherung für den Gartenbau sieht die Interessen der Gärtner in der künftigen Bundeskörperschaft nicht ausreichend verankert.

Die Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden durch den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft seit Jahren weniger. Die Bundesregierung will deshalb alle landwirtschaftlichen Unternehmen in einem Bundesträger zusammenfassen. Auch die Gärtner sind hiervon betroffen. Zwar sind sie seit 1913 in einer eigenen Körperschaft, in der Sozialversicherung für den Gartenbau, versichert, diese zählt jedoch zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Im Gartenbau verläuft der Strukturwandel jedoch entgegen dem Trend. Rund 635 000 Versicherte zählt allein die gärtnerische Unfallversicherung. Daher soll nach dem Willen der Bundesregierung den besonderen Belangen des Gartenbaus in dem Gesetz Rechnung getragen werden. Gleichwohl wird aber die berufsständische Selbstverwaltung auf ein Minimum heruntergefahren. Im Gegenzug soll bis einschließlich 2017 ein gärtnerischer Beirat bei der gartenbauspezifischen Prävention mitwirken.

Anstelle der bisherigen Hauptverwaltung in Kassel, mit derzeit noch rund 400 Mitarbeitern, soll eine Geschäftsstelle entstehen. Welche Aufgaben für den Gartenbau hier zukünftig erbracht werden sollen, bleibt offen. Zudem soll die Beiratslösung nur bis 2017 gelten. Danach werden die Belange des Gartenbaus durch die Landwirte bestimmt, befürchtet die Sozialversicherung für den Gartenbau.

Zukünftiger Beitragsmaßstab offen

Die zukünftigen Mehrheitsverhältnisse in der berufsständischen Selbstverwaltung könnten sich zudem auch auf den gärtnerischen Beitragsmaßstab für Berufsgenossenschaft und Krankenkasse auswirken. Nach der Auffassung eines vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beauftragten Gutachters soll der entgeltbasierte Beitragsmaßstab des Arbeitswerts auch in Zukunft in der Unfall- und Krankenversicherung genutzt werden. Dem entgegen stehen jedoch Bestrebungen seitens der Landwirtschaft, auch für den Gartenbau den auf Fläche basierenden Arbeitsbedarf als Grundlage für die Beiträge einzuführen.

Die Sozialversicherung Gartenbau fordert deshalb, die Fortsetzung der gartenbauspezifischen Prävention im Gesetzestext zu verankern und das Beitrags- und Bonussystem für den Gartenbau zu erhalten. SVG

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