Vorbaumaße beachten!
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Werden an Schlepper Frontgeräte (wie Schneepflüge) angebaut, wird häufig das gesetzliche Vorbaumaß überschritten. Das beeinrächtigt das Sichtfeld und damit die Sicherheit. Die Straßenverkehrsordnung sagt in § 35b, Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge (Auszug): „Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. „Das Merkblatt für Anbaugeräte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung schreibt deshalb ein Vorbaumaß von Mitte Lenkrad bis Vorderkante Gerät von maximal 3,50m vor. Überschreitungen erfordern, dass weitere Spiegel oder ein Kamerasystem installiert werden oder eine zweite Person mitfahren muss.
Zwar werden die Vertriebspartner von einigen Schlepperherstellern (zum Beispiel von AGCO Deutschland GmbH (vier Marken), Case IH & Steyr, John Deere und Same Deutz-Fahr Deutschland) auf die Vorbaumaße hingewiesen, dann müssen sie aber auch noch von den Anwendern beachtet werden. Gerade wer beim kommenden Winterdienst mit Schleppern arbeitet, sollte auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten. Red
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