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Sozialversicherung für den Gartenbau

Bundesrat verlangt dezentrale Organisation

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Die Hängepartie um die Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) ist noch nicht zu Ende: Nun verlangt auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Entwurf für ein LSV-Neuordnungsgesetz Änderungen an der Gesetzesvorlage. Nach Informationen des landwirtschaftlichen Informationsdienstes Agrar Europe (AgE) steht eine „dekonzentrierte Organisationsstruktur“ im Mittelpunkt der Forderung vonseiten der Länderkammer.

So möchte der Bundesrat den regionalen Geschäftsstellen Budget- und Personalverantwortung übertragen und die Beiräte auch über die Zeit des Übergangs, also über das Jahr 2017 hinaus, einrichten. Das beträfe sowohl die Regionalbeiräte der Landwirtschaft als auch den Beirat für den Gartenbau.

Außerdem soll aus Ländersicht das Beitragssystem der Gartenbau-Berufsgenossenschaft beibehalten werden. Ziel müsse es sein, den zukunftsweisenden Beitragsmaßstab für alle Gartenbaubetriebe zu erhalten. Deswegen möchte der Bundesrat dem Beirat Gartenbau ein Vorschlagsrecht für die Weiterentwicklung des Beitragsmaßstabs der BG einräumen.

Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die Umgestaltung der LSV während der Übergangszeit mit jährlich 200 Mio. e zu flankieren.

Die Bundesländer haben derzeit die Aufsicht über die regionalen Landwirtschaftlichen Träger; ihr Interesse für eine Stärkung der regionalen Organisation ist daher nachvollziehbar. Das LSV-Neuordnungsgesetz muss allerdings nicht durch den Bundesrat, weswegen die Stellungnahme der Länderkammer nur Appellcharakter hat.

Größere Hoffnung setzen die selbstverwaltete Sozialversicherung für den Gartenbau sowie die Kritiker des derzeitigen Gesetzentwurfes unter anderem auf die Expertenanhörung vor dem Bundestagsausschuss „Arbeit und Soziales“ am 16. Januar und die weiteren Lesungen im Bundestag und Bundesrat. Im Zuge der Expertenanhörung werden sich unter anderem auch die Arbeitnehmer zu Wort melden, die um ihr Mitbestimmungrecht bei den Entscheidungen innerhalb des Bundesträgers fürchten. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte sich bis in den Februar 2012 hinziehen.

Die Sozialversicherung für den Gartenbau ist Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung, Krankenkasse, Rentenkasse und Pflegekasse für alle Sparten des Gartenbaus, inklusive des GaLaBaus. tw

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