Bundesamt weist Verstöße nach
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Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Jahre 2010 im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms eine Reihe von Verstößen gegen das Pflanzenschutzgesetz festgestellt. Das geht aus dem Jahresbericht der Braunschweiger Behörde hervor. Bei einem Großteil der fast 5 000 kontrollierten Betriebe – in der Mehrzahl Baumschulen und Gärtnereien – sei ein vorschriftsmäßiger Einsatz der Mittel festgestellt worden. Allerdings gäbe es bei der Anwendung noch Defizite. Bei Kontrollen in Betrieben, die Zierpflanzen und Ziergehölze erzeugen, wurden bei fast einem Fünftel der überprüften Betriebe in Pflanzen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, die keine Zulassung für die behandelten Kulturen hatten und in Deutschland nicht zugelassen waren. Teilweise handelte es sich um Pflanzen, die aus anderen Ländern importiert worden sind.
Verstärkt überwacht wird seit mehreren Jahren auch die Bekämpfung von Unkraut auf befestigten Freilandflächen wie Gehwegen, Garagenauffahrten, Parkplätzen, Hof- und Gewerbeeinfahrten. Das Amt weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass der Einsatz von Pestiziden auf diesen Flächen nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten ist. Das sei vielen Anwendern nicht bekannt. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen. Dies allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist, keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln bestehen und die Anwendung keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Bei 38,9 % der kontrollierten Freilandflächen im Jahr 2010 stellte sich heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine Genehmigung eingesetzt worden waren. Auch hier gingen die Kontrolleure gezielt Hinweisen, Anzeigen oder sonstigen Verdachtsmomenten nach.
Der Jahresbericht 2010 und weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm sind online abrufbar unter: http://www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm.
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