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Zwei Regelwerke liegen im Gelbdruck vor

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Das FLL-Regelwerk „ZTV-Wegebau“ gilt unter anderem für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen.
Das FLL-Regelwerk „ZTV-Wegebau“ gilt unter anderem für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen.FLL
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Die FLL-Regelwerke „ZTV Wegebau“ und „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ liegen nun im Gelbdruck vor.

Die neue „ZTV-Wegebau“ gilt für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen und Platten aus Betonstein, Betonwerkstein, Pflasterklinker, Pflasterziegel, Naturstein und Naturwerkstein in ungebundener, gebundener, teilgebundener, versickerungsfähiger und begrünbarer Bauweise und ergänzt damit die ATV DIN 18318 um zulässige Bauweisen für Flächen, die nicht für Schwerverkehr oder ganz ohne Verkehrsbelastung vorgesehen sind. Während des Einspruchsverfahrens vom 9. Januar bis 9. April kann der Gelbdruck bei der FLL angefordert und Einsprüche geltend gemacht werden.

Auch die neuen FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ liegen nun als Gelbdruck vor, das Einspruchsverfahren läuft vom 16. Januar bis 16. April 2012. Der Gelbdruck umfasst die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockels im Übergangbereich zwischen der abgedichteten Gebäudeaußenwand und der angrenzenden Freifläche. Die vorliegenden Empfehlungen definieren die Anforderungen an die Anschlüsse unterschiedlicher Freiflächentypen an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Je nach Art und Ausführung können bei der Herstellung der landschaftsgärtnerischen Leistungen ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes erforderlich sein. Hierzu werden technische Ausführungen dargestellt.

Beide Gelbdrucke können für 7,50 € bei der FLL-Geschäftsstelle angefordert oder im FLL-Onlineshop als Download oder Broschüre bestellt werden.

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