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LSV-Neuordnungsgesetz

Verbände zufrieden mit der beschlossenen Fassung

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Verbände zufrieden mit der beschlossenen Fassung
Verbände zufrieden mit der beschlossenen FassungBGL/ZVG/Red
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Die Verbände von GaLaBau, Gartenbau und Baumschulwesen haben für ihre Mitglieder viel erreicht. Das meldeten übereinstimmend der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zu dem am 9. Februar durch den Bundestag beschlossenen Gesetz zur Neuordnung der Organisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG). Eine ganze Reihe von Verbesserungen im Sinne des Gartenbaus wurden aufgenommen, für die sich unter anderem BGL, ZVG und BdB eingesetzt hatten.

Bundesträger ab 2013

Zum 1. Januar 2013 werden nun die derzeit acht regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und der bundesweite Träger für den Gartenbau zur neuen „Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau“ zusammengefasst.

„Mit dem Bestand der Beiräte über 2017 hinaus, der Weiterführung der Präventionsarbeit und der Berücksichtigung im Errichtungsausschuss sind wichtige Elemente unserer Forderungen erfüllt“, sagte BGL-Geschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth gegenüber DEGA GALABAU. Dazu gehöre auch, so Kurth, dass in der letzten Vorstandssitzung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft beschlossen worden sei, den Vorschuss, den die GaLaBau-Betriebe an die Gartenbau-Berufsgenossenschaft gezahlt haben, zurückzuzahlen – dies erfolge in Form einer Verrechnung.

Auch Jürgen Mertz, Vize-Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) zeigte sich zufrieden: „Gemessen an den Auswirkungen, die wir aufgrund des im vergangenen Jahr vorgelegten Referentenentwurfs befürchten mussten, haben wir viel erreicht.“ Durch Betonung der fachlichen Ausrichtung, den Erhalt der Geschäftsstelle in Kassel und den dauerhaften Fachausschuss für den Gartenbau sei es gelungen, den Gartenbau in Gänze im System und nicht nur im Titel zu erhalten.

Die vom Gartenbau vorgetragenen Argumente und Verbesserungsvorschläge sind in einer Reihe von Punkten in den jetzigen Gesetzentwurf eingeflossen. So bleibt beispielsweise die eigenständige Betreuung des Gartenbaus bestehen und wird dem Kriterium der Ortsnähe übergeordnet.

Ebenfalls vonseiten des Gartenbaus gefordert und jetzt per Gesetz beschlossen, war die Einrichtung ständiger Fachausschüsse für die Sparten Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten. Bisher hatten zeitlich befristete Beiräte diese Funktion inne.

Gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen des derzeitigen LSV-Spitzenverbands gehe es nun darum, einen LSV-Bundesträger zu entwickeln, der effektiv und gemäß spezieller Gegebenheiten arbeiten könne.

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