Tauziehen um Bürgerbegehren geht weiter
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Nach der Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Landesgartenschau in Gießen haben sowohl die Stadt als auch die Vertrauensleute des Begehrens bei der nächsthöheren Instanz, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, Beschwerde eingelegt, das meldet die Gießener Allgemeine. Das hiesige VG hatte das Bürgerbegehren in der einen Fragestellung (Baumfällungen und Wasserbau) für unzulässig und in der anderen (Kreditaufnahmen für die LGS) für zulässig erklärt. Sollte dieser im Eilverfahren getroffene Richterspruch vom VGH bestätigt werden, muss womöglich doch ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, dann aber nur über die Frage, ob die Gartenschau durch neue Kredite finanziert werden darf.
Die Landesgartenschau GmbH kann nun mit den Baumfällungen beginnen, für die seit Anfang Februar ein Baustopp galt. Es sei denn, auch der VGH erlässt eine sogenannten Zwischenverfügung in Form eines neuerlichen Baustopps, bis er über die Beschwerde der Vertrauensleute im Eilverfahren entschieden hat. Die Beschwerde allein entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bis Ende des Monats sollen einen Großteil der 175 Bäume gefällt werden, eine Genehmigung dafür gibt es seit Wochen.
Nun wird der Zeitdruck für den Bau der Landesgartenschau immer stärker, beklagt Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich. Schließlich möchte die Stadt 2014 den mehreren hunderttausend erwarteten Besuchern eine attraktive Gartenschau bieten. Baumfällungen sind nämlich nur noch bis zum 29. Februar erlaubt, bevor dies ein halbes Jahr lang nicht mehr gehen würde. Laut Weigel-Greilich sei es „zwingend erforderlich“, bis dahin zumindest 120 der insgesamt vorgesehenen 174 Bäume zu fällen, um die Bauzeit im Sommer zu nutzen.
Zum Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vor. Auf http://www.dega-galabau.de halten wir Sie aber auf dem Laufenden.
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