Umweltministerium warnt vor unsicheren Schneidwerkzeugen
Das Umweltministerium rät vom Kauf und der Verwendung von „schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen“ ab. Schlegelartige Schneidwerkzeuge bestehen aus mehreren beweglichen Metallteilen, wie Ketten, Messern oder Bürsten, die mit einem Drehkopf verbunden sind. Die europäische Kommission hat festgestellt, dass von sochen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht. Daher hat sie ein europaweites Verbot für den Verkauf dieser Schneidwerkzeuge erlassen.
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Die Mitgliedstaaten wurden von der Kommission aufgefordert, das Verkaufsverbot europaweit zu kontrollieren und durchzusetzen. Aus diesem Grund sind in Baden Württemberg die zuständigen Marktüberwachungsbehörden, die Regierungspräsidien, angewiesen worden, durch Kontrollen bei Herstellern, Importeuren und Händlern zu überprüfen, ob derartige Schneidwerkzeuge noch in Verkehr gebracht werden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Marktüberwachungsbehörden in Schweden und Großbritannien hatten die anderen Mitgliedsstaaten und die europäische Kommission über Unfälle informiert, bei denen Teile des gebrochenen Schneidwerkzeuges herausgeschleudert wurden und den Benutzer und andere unbeteiligte Personen, die sich in der Nähe aufhielten, lebensbedrohlich verletzten. Hiernach ist es auch schon zu einem tödlichen Unfall gekommen.
Da nicht auszuschließen ist, dass Schneidwerkzeuge dieser Bauart immer noch zum Verkauf angeboten werden, insbesondere im Internet, rät das Umweltministerium dringend davon ab, diese Art von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen zu erwerben oder zu verwenden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
(c) DEGA GALABAU online, 09.03.2012
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