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Denkmalschutz: Gemeinschaftsstiftung Historische Gärten

Im Jahre 2001 wurde unter der Obhut der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Gemeinschaftsstiftung "Historische Gärten" errichtet. Sie verfolgt das Ziel, Schutz und Erhalt bedeutender historischer Park- und Gartenanlagen in Deutschland wirksamer als bisher zu unterstützen.
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Vor allem das Engagement von privaten Garteneigentümern und Initiativen will die Stiftung fördern. Um zum Erhalt möglichst vieler „Grüner Denkmale“ beitragen zu können, werden vorrangig Einzelmaßnahmen in Höhe von 500 bis 2 000 Euro unterstützt. In diesem Sinne fördert die Stiftung unter anderem Nachpflanzungen, Rekonstruktionen einzelner Gestaltungselemente und die Restaurierung der Parkausstattung. Darüber hinaus fördert sie die Erarbeitung von Parkpflegewerken.

 

Jeweils im Frühjahr beschließt der Vorstand der Gemeinschaftsstiftung, für welche Förderprojekte die Erträge der Stiftung zur Verfügung gestellt werden können. Anträge zur Unterstützung können mittels einer Projektbeschreibung in einem Umfang von einer DIN A4-Seite mit aussagekräftigen Fotos an die Stiftung gesandt werden. Aufgrund des momentan noch geringen Stiftungskapitals kann die Stiftung nur einen eng umrissenen Rahmen von Förderanträgen bewilligen.

Informationen: Dr. Steffen Skudelny, Koblenzer Str. 75, 53177 Bonn, Telefon 02 28/39 06 39 85.

DSD

 

(c) DEGA online, 13. Juni 2007

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