Erster Schritt in Richtung Normenharmonisierung
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Zwei Länder, vier Richtlinien beziehungsweise Normen – so sieht es im Moment in Deutschland und Österreich aus. Vergleicht man die Regelwerke miteinander, findet man zudem deutliche Unterschiede, beispielsweise in Bezug auf Verdünnungsvolumina, Größenverhältnisse, Filtergröße und zulässige Filterdurchströmungen. Teilweise sind diese Unterschiede so grundlegend, dass sich neutrale Gutachter durchaus die Frage stellen, nach welchen Normen und Grundlagen in Streitfällen bewertet werden soll. Denn Unternehmer können auch in Deutschland nach der ÖNORM oder anderen Richtlinien europäischer Nachbarländer bauen und umgekehrt.
Auf Einladung der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB) haben sich nun Experten der Schwimmteichszene getroffen, um einen Schritt in Richtung Normenharmonisierung zu gehen. Der erste Austausch in Hannover hat gezeigt, dass es tatsächlich viele Gemeinsamkeiten gibt, die unterschiedliche Nomenklatur in der Vergangenheit jedoch zu Verwirrung und Missverständnissen geführt hat.
Beginnend mit der Definition, was ein Schwimmteich oder Naturpool überhaupt ist und welche Anforderungen an ihn gestellt werden. In der Vergangenheit hat die in Österreich verwendete Einteilung der Schwimmteiche in stehende oder fließende Gewässertypen für Verwirrung gesorgt. Tatsächlich wird diese Begrifflichkeit auch in Österreich nun überarbeitet. Zukünftig werden Schwimmteiche und Naturpools unterschieden und beide Begriffe eindeutig durch Anforderungsprofile definiert. Kontrovers diskutiert wird zudem die Höhe der Filteranströmung, die sich in beiden Ländern deutlich unterscheidet.
Das erste Treffen hat gezeigt, wie wichtig ein Datenaustausch und ein Abgleich der Begrifflichkeiten ist. Die Experten waren sich einig, dass dieser Austausch kurzfristig weitergeführt wird. Die Einladung aus Österreich steht.
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