Baurecht: Baugerichtstag fordert Stärkung des Privatgutachtens
Der 4. Baugerichtstag in Hamm am 11. und 12. Mai hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen des Bauprozesses zu verbessern. Dies gilt insbesondere für das Beweisrecht, dessen Anpassung an die Bauprozesswirklichkeit auch eine Verkürzung der Bauprozesse zur Folge hätte. Der Baugerichtstag fordert deshalb, die Bedeutung des Privatgutachters vor Gericht zu stärken.
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Hierzu gehört nach Ansicht des zuständigen Arbeitskreises auch, dass die Kosten eines Privatgutachtens im Zivilprozess als Rechtsverfolgungskosten jedenfalls im Falle der Verwertung durch das Gericht erstattungsfähig sein sollen. „Bislang wird die Frage der Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten in der obergerichtlichen Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt und eine Entscheidung des BGH fehlt bislang“, erklärt Dr. Andreas Koenen, Baurechtsspezialist und Inhaber der Kanzlei Koenen Rechtsanwälte. „Der Gesetzgeber sollte hier Klarheit bringen. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“
Koenen Rechtsanwälte
(c) DEGA GALABAU/campos online, 23. Mai 2012
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