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Tagfahrlicht

Seit August Pflicht für alle ­Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen

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Ab August 2012 müssen alle neu auf den Markt kommenden Nutzfahrzeuge ab 3,5 t mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Darauf weist die Kfz-Überwachungsorganisation KÜS hin. Pkw betrifft diese Regelung bereits seit Februar 2011.

Eine Pflicht zur Nachrüstung von Altfahrzeugen besteht nicht. Wer dennoch nachträglich ein Tagfahrlicht einbauen möchte, sollte dies einer Werkstatt überlassen. Denn dabei ist Versiertheit in Sachen Bordelektronik gefragt, sonst kann es zu Kurzschlüssen kommen. Einbaufehler können zudem dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Autos erlischt und damit auch der Versicherungsschutz.

Wer das Nachrüstpaket dennoch selbst kaufen will, sollte auf das ECE-Kennzeichen – E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol – und die Kennung RL achten. Nicht alle erhältlichen Nachrüstleuchten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Tagfahrleuchten dürfen auf keinen Fall mit dem Abblendlicht betrieben werden. Wird die Leuchteinheit fürs Tagfahrlicht beim Einschalten des Abblendlichts auf Standlichtniveau gedimmt, so gilt dies rechtlich als Tagfahrlicht.

Weitere Informationen unter http://www.kfz-anzeiger.com, dort ins Suchfenster das Stichwort „Tagfahrlicht“ eingeben.

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