Minderung der Vergütung bei mangelhafter Räumung
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Ein Vertrag über das Erbringen von Räum- und Streudiensten ist ein Werkvertrag. Der Auftraggeber kann daher die Vergütung mindern, wenn das Unternehmen seine Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt. Da-rauf weist das Medienunternehmen Haufe ( http://www.haufe.de ) auf seiner Webseite hin und beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Spandau vom November 2011. Darin hatte das Gericht einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) recht gegeben, welche einem Dienstleister aufgrund unzureichend durchgeführter Räumarbeiten die Vergütung um 15 % gemindert hatte. Diese Rechtsprechung sollte auch Beachtung finden, wenn Leistungsversprechen und Verträge für die Wintersaison gemacht werden.
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