Berufsgenossenschaft erkennt Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht an
- Veröffentlicht am
Unser Abonnent Jürgen Trapp wandte sich 2008 an die BG, weil er nach mehreren Bandscheibenvorfällen seinen Beruf als Landschaftsgärtner nicht mehr ausüben konnte. Erst nach zwei Urteilen gegen die BG erkannte die Genossenschaft die Erkrankung überhaupt als berufsbedingt an, zweifelt aber – auch gegenüber DEGA GALABAU – weiter an der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Trapp bat uns daraufhin, einen Leserbrief zu veröffentlichen, um auf das Gebaren der Genossenschaft aufmerksam zu machen und mit weiteren Betroffenen in Kontakt zu kommen. Dabei beklagt er nicht nur die Entscheidungen der BG, sondern auch den Art des Umgangs mit dem Versicherten inklusive der Verschleppung des Verfahrens durch wochenlanges Ausbleiben von Antworten. Unser Leser fühlt sich der BG ausgeliefert und fragt sich, ob auch andere Versicherte von der Genossenschaft auf diese Weise behandelt wurden/werden. Den kompletten Leserbrief finden Sie auf http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2245.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von DEGA GALABAU erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum DEGA GALABAU-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.