Arbeitsmarkt: Kommunal-Kombi löst Sorge aus
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Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) begrüßt, dass die Bundesregierung nun mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 das Gesetz zur „Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen“ (Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III) verabschiedet hat. BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth: „Die Förderung benachteiligter Jugendlicher ist von großer Bedeutung. Die Maßnahmen zur betriebsnahen Qualifizierung – in Kombination mit Lohnzuschüssen der Bundesagentur für Arbeit –schlagen den jungen Menschen eine Brücke in ein reguläres Arbeitsverhältnis und den ersten Arbeitsmarkt.“ Kurth wertete es als sehr positiv, dass die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQJ) für teiltalentierte, benachteiligte und langzeitarbeitslose Jugendliche etabliert werde.
„Die geplante Qualifikation soll ausschließlich in den Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus stattfinden. Sie wird auf der Ebene unterhalb der regulären Ausbildung vermittelt.“ In der täglichen Praxis, auf der Baustelle, könnten Betriebsinhaber und Ausbilder die Eignung der Betroffenen am besten einschätzen und sie dann im Unternehmen auch richtig einsetzen.
Negative Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung will außerdem ab Anfang 2008 bis Ende 2009 schrittweise bis zu 100 000 zusätzliche Arbeitsplätze fördern, die in Regionen besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen oder gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden. Das sogenannte Bundesprogramm "Kommunal-Kombi" löst beim BGL große Sorge um Folgen für den GaLaBau aus.
Kurth erinnerte an die negativen Erfahrungen durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Ein-Euro-Jobs. „Der Kommunal-Kombi ist nichts anderes als die alten ABM in neuer Verpackung. Gerade mit Blick auf die anziehende Konjunktur lehnt der BGL daher eine dauerhafte Subventionierung von 100 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei kommunalen Arbeitgebern für nicht vermittelbare Langzeitarbeitslose ab. Statt dessen sollten die Reformen fortgesetzt und noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt abgezielt werden. BGL
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