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Gesetzesentwurf gegen Zahlungsverzug

Ziel sind spürbare Sanktionen gegen die Zahlungs(un)moral

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Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ liegt nun seit 15. August ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Gegenüber der alten Fassung soll die neue Richtlinie noch eindeutigere Formulierungen und klarer definierte Sanktionen gegen die Zahlungs(un)moral enthalten. Lange schon wird versucht, das schlechte Zahlungsverhalten im Geschäftsleben zu verbessern, den Gläubigern mehr Rechte einzuräumen. Besonders die oft vom Schuldner endlos ausgedehnten Zahlungsziele machen Unternehmern zu schaffen. Nicht nur, dass er sein Geld nicht bekommt, der Schuldner „besorgt“ damit ganz nebenbei ein günstiges Darlehen. Der Gesetzesentwurf macht damit Schluss und lässt den Gläubigerkredit äußerst unrentabel werden. Der Entwurf beinhaltet unter anderem grundsätzliche Beschränkung vertraglich vereinbarter Zahlungsfristen – zwischen Unternehmern auf 60 Tage, zwischen Unternehmern und öffentlichen Stellen auf 30 Tage. Außerdem wird der Verzugszinssatz für Geldforderungen von 8 auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht. – Und die Zahlungsmoral von der Geschicht‘? Bleibt abzuwarten.

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