Düngemittelverordnung 2012: Alt-Tonziegel sind in Dachsubstraten wieder erlaubt
Novellierung der Düngemittelverordnung DüMV beseitigt Unklarheiten in der Formulierung und lässt damit ab Anfang 2013 die Verwendung von Altziegeln zur Herstellung von Dachsubstraten ausdrücklich wieder zu. Dachsubstrate mit Ziegeln als Hauptbestandteil weisen hervorragende Materialeigenschaften auf und haben dies in vielen Untersuchungen bewiesen.
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Einerseits ist es der erklärte Wille der Bundesregierung, primäre Rohstoffe zu schonen und, wo immer möglich, durch Recyclingmaterialien zu ersetzen. Andererseits blockierte eine Neufassung der Düngemittelverordnung (DüMV) im Dezember 2008 die Verwendung von Altziegeln als mineralischen Zuschlagstoff in Dachsubstraten.
Mit Beschluss vom 2. November 2012 hat der Bundesrat den Weg für die Verwendung von Ziegeln aus dem Baustoffrecycling (Altziegel) nun wieder frei gemacht. Dachsubstrate mit Ziegeln als Hauptbestandteil werden seit vielen Jahren in Untersuchungen hervorragende Eigenschaften und Wuchsergebnisse attestiert. Aus Ziegelbruch hergestelltes Mineralsubstrat weist eine hohe Wasserspeicherfähigkeit bei gleichzeitig hoher Luftkapazität auf. Die sehr gute Kapillarität begünstigt den Wassertransport und stellt die Versorgung der Pflanzen mit Wasser sicher. Das gute Puffervermögen verhindert ein zu starkes Absinken des pH-Wertes im Laufe der Jahre.
Gemäß DüMV ist die Verwendung von Ziegel als Ausgangsstoff für Kultursubstrate zukünftig wie folgt geregelt: „Eingesetzt werden darf sortenrein erfasster, aufbereiteter Tonziegel ohne losen oder anhaftenden Mörtel oder Beton. Verwendung von beschichtetem Material ist nur bei inerten Engoben bzw. Glasuren, die der Produktnorm DIN EN 1304 entsprechen, erlaubt.“
(c) DEGA GALABAU/campos online, 23. November 2012
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