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Onlineshops: Neue Regelungen für den ­Internethandel

Seit dem 1. August gilt für alle Dienstleister und Shopbetreiber im Internet die Button-Lösung, die den Verbraucher vor Kosten- und Abofallen schützen soll. Dabei müssen Shopbetreiber oder Unternehmer den Kunden eindeutig darüber informieren, dass er bei Betätigung einer Schaltfläche (Button-Lösung) einen Vertrag bestätigt, der mit einer kostenpflichtigen Bestellung einhergeht.

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Hierbei erlaubte Bezeichnungen für die Schaltfläche sind: Zahlungspflichtig bestellen, Kostenpflichtig bestellen, Kaufen oder Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen. Die Regelung ist eine verbindliche Vorgabe für Shopsoftware. Dienstleister und Shop-betreiber müssen jedoch mehr tun, als nur den Kauf-Button anpassen. Ebenfalls zu beachten sind die §§ 312b ff. BGB und beispielsweise das Telemediengesetz, in dem die technische Seite des E-Commerce geregelt wird. Weitere vorvertragliche Informationen gegenüber Endverbrauchern sind:

  • Produktbeschreibung,
  • Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile (Versand und Verpackung) sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern.
  • ausdrückliche Einverständniserklärung zu den AGB,
  • Widerrufs- oder Rückgaberecht.

BdB

 

(c) DEGA GALABAU/campos onine, 29. November 2012

 

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