Sachverständige kritisieren Entwurf des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes
Der Bundesverband der öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BVS) kritisiert den Entwurf zum 2. Kostenrechtsrechtsmodernisierungsgesetz. Den freiberuflich tätigen Gerichtssachverständigen drohe laut BVS eine wirtschaftliche Schieflage, sollten die vom Bundesrat geforderten Reduzierungen im künftigen JVEG in Kraft treten.
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Die Gebühren für Rechtsanwälte und Notare sollen steigen; die Vergütung für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige, die im Gerichtsauftrag tätig sind, ebenfalls. So sieht es die Bundesregierung im Novellierungsentwurf zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG vor. Der Bundesrat will diese Vergütungsanpassung mit Beschluss vom 12. Oktober 2012, nun drastisch kürzen.
Sachverständige als Gerichtsgutachter würden danach einen zweifach reduzierten Stundensatz erhalten. „Berücksichtigt man die Kostensteigerungen seit 2009, so wäre dies dann eine Reduzierung per Saldo um insgesamt 30 Prozent", kritisiert BVS-Präsident Roland R. Vogel.
Den freiberuflich tätigen Gerichtssachverständigen drohe laut BVS eine wirtschaftliche Schieflage, sollten die vom Bundesrat geforderten Reduzierungen im künftigen JVEG in Kraft treten. Von einer realen Vergütungserhöhung kann wohl kaum mehr die Rede sein. Besorgt zeigt sich der BVS auch um die Zukunft der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. „Sachverständige, die sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen, erfüllen sachlich wie persönlich überdurchschnittliche Anforderungen. Sie nehmen die Verpflichtung auf, für die Gerichte tätig zu sein. Wir befürchten, dass mit dem neuen Gesetzesentwurf auch die Bereitschaft zur Bestellung zurückgeht, ist doch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wenig Wertschätzung in finanzieller und persönlicher Hinsicht, Sachverständiger zu werden." BVS
(c) DEGA GALABAU/campos online, 30. November 2012
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