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Sozialversicherung Gartenbau

Kann die Selbstverwaltung wirtschaften?

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Der Bundesrechnungshof (BRH) zweifelt an der Fähigkeit der Selbstverwaltung, die Organisationsstrukturen der neuen „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)“ im Sinne des Bundes und der Beitragszahler zu gestalten. Man werde aufmerksam prüfen, „ob bestehende dezentrale Strukturen aufgelöst werden und der Personalbedarf so bemessen wird, dass die Verwaltungskosten sinken“, erklärte Rechnungshofpräsident Prof. Dieter Engels ihm Rahmen der Vorstellung der „Bemerkungen 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ in Berlin.

So kritisierte der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen Defizite beim Aufbau des LSV-Spitzenverbands. Seit seiner Gründung im Jahr 2009 habe der Verband nicht sachgerecht ermittelt, wie viel Personal er für seine Aufgaben benötige; dennoch habe er seinen Stellenbestand seither um mehr als 30 % erhöht, so der BRH in seinem Bericht. Darin verweist er auf jährliche Personalausgaben von 43 Mio. e, die haushaltsrechtlich nicht begründet seien.

Dem widerspricht der Vorstandsvorsitzende der LSV, Leo Blum. Der Stellenzuwachs liege darin begründet, dass dem LSV-SpV ab 2009 per Gesetz eine Vielzahl personalintensiver Aufgaben zugeordnet wurde, beispielsweise Krankenhausabrechnungsprüfung und Regress.

Die etwa 90 Mitarbeiter seien zudem nahezu alle von regionalen LSV-Trägern übernommen worden. Außerdem seien durch Einstellungen Einnahmen in Millionenhöhe zugunsten der LSV erwirtschaftet worden.

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