Ziegelsplitt ist wieder erlaubt
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Die am 2. November vom Bundesrat verabschiedete Novellierung der Düngemittelverordnung (DüMV) beseitigt Unklarheiten in der Formulierung und lässt damit ab Anfang 2013 ausdrücklich wieder die Verwendung von Altziegeln zur Herstellung von Dachsubstraten zu. Diese waren bei der letzten Novellierung 2008 praktisch ausgeschlossen worden.
Dachsubstrate mit Ziegeln als Hauptbestandteil werden seit vielen Jahren in Untersuchungen gute Eigenschaften und Wuchsergebnisse attestiert. Denn das aus Ziegelbruch hergestellte Mineralsubstrat weist eine hohe Wasserspeicherfähigkeit bei gleichzeitig hoher Luftkapazität auf. Das gute Puffervermögen verhindert ein zu starkes Absinken des pH-Werts. Darüber hinaus ist das Material lagestabil, erosionssicher und frostbeständig.
Gemäß DüMV ist die Verwendung von Ziegel als Ausgangsstoff für Kultursubstrate zukünftig wie folgt geregelt: „Eingesetzt werden darf sortenrein erfasster, aufbereiteter Tonziegel ohne losen oder anhaftenden Mörtel oder Beton. Verwendung von beschichtetem Material ist nur bei inerten Engoben oder Glasuren, die der Produktnorm DIN EN 1304 entsprechen, erlaubt.“
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