Neue Regelungen für den Internethandel
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Seit dem 1. August gilt für alle Dienstleister und Shopbetreiber im Internet die Button-Lösung, die den Verbraucher vor Kosten- und Abofallen schützen soll. Dabei müssen Shopbetreiber oder Unternehmer den Kunden eindeutig darüber informieren, dass er bei Betätigung einer Schaltfläche (Button-Lösung) einen Vertrag bestätigt, der mit einer kostenpflichtigen Bestellung einhergeht. Hierbei erlaubte Bezeichnungen für die Schaltfläche sind: Zahlungspflichtig bestellen, Kostenpflichtig bestellen, Kaufen oder Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen.
Die Regelung ist eine verbindliche Vorgabe für Shopsoftware. Dienstleister und Shop-betreiber müssen jedoch mehr tun, als nur den Kauf-Button anpassen. Ebenfalls zu beachten sind die §§ 312b ff. BGB und beispielsweise das Telemediengesetz, in dem die technische Seite des E-Commerce geregelt wird. Weitere vorvertragliche Informationen gegenüber Endverbrauchern sind:
Produktbeschreibung,
Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile (Versand und Verpackung) sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern.
ausdrückliche Einverständniserklärung zu den AGB,
Widerrufs- oder Rückgaberecht.
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