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Markttransparenz

Spritpreise werden vergleichbar

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Der Bundesrat hat am 23. November den Weg für je eine Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt (Kraftstoffe) und bei der Bundesnetzagentur (Gas und Strom) freigemacht. Die Länderkammer winkte damit das von der Bundesregierung beschlossene und am 8. November im Bundestag verabschiedete Markttransparenzstellengesetz durch.

In Zukunft sollen die Markttransparenzstellen die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas verbessern sowie für Transparenz bei der Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen sorgen. Für die Kraftstoffpreise hat sich die Bundesregierung das österreichische Modell zum Vorbild genommen. Dort betreibt die staatliche E-Control eine Datenbank ( http://www.spritpreisrechner.at ), aus der Autofahrer die aktuellen Spritpreise an jeder Tankstelle des Landes einsehen können.

Nun werden auch in Deutschland die Betreiber von Tankstellenketten dazu verpflichtet, ihre Preisänderungen in Echtzeit an das Bundeskartellamt zu melden, welches die Daten dann online stellt. Kleine und mittlere Unternehmen sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Weitergehende Regelungen, etwa die in Österreich geltende Regel, dass die Preise nur einmal am Tag angehoben, aber beliebig oft gesenkt werden dürfen, konnten sich nicht durchsetzen.

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