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Schweiz

Mindestlöhne im Gartenbau angehoben

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Die Verhandlungsdelegationen der Gewerkschaft Grüne Berufe Schweiz und des Unternehmerverbands JardinSuisse haben sich auf eine Anhebung der Mindestlöhne zum 1. Januar 2013 geeinigt. Im Garten- und Landschaftsbau wurde vereinbart, die Mindestlöhne zum 1. Januar 2013 in allen Kategorien um 100 CHF anzuheben, dies entspricht einer Erhöhung von 2 bis 3 %.

Da die Zierpflanzenproduzenten und Baumschulen wegen des schwachen Eurokurses einem sehr starken Import- und Preisdruck ausgesetzt sind, fällt die Erhöhung dort geringer aus. Arbeitnehmervertretung und Unternehmerverband haben sich auf eine Anhebung der Mindestlöhne um 50 CHF geeinigt, was je nach Lohnkategorie einer Erhöhung von 1 und 2 % entspricht. Die Verhandlungspartner empfehlen den Betrieben, trotz der negativen Teuerung von - 0,2 % zum Oktober, die Lohnsumme um mindestens um 0,5 % zu erhöhen.

Der Gesamtarbeitsvertrag wurde 2011 für die Periode 2012 bis 2014 abgeschlossen und gilt für Verbandsfirmen in der deutschen Schweiz, außer in den Kantonen Baselstadt und Baselland, die einen eigenen GAV haben. Der GAV für regelt die Arbeitsbedingungen von mehr als 1300 Betrieben mit rund 10000 Mitarbeitern.

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