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Mehrgefahrenversicherung

Sturm, Spätfrost und Starkregen jetzt mit ermäßigtem Steuersatz

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Seit Beginn diesen Jahres werden Mehrgefahren mit einem ermäßigten Satz von 0,03 % der Versicherungssumme besteuert. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember das entsprechende Gesetz durchgewunken.

Wahrend die Bundesregierung fur die im Gartenbau wichtige Mehrgefahrenversicherung den allgemeinen Steuersatz von 19 % anwenden wollte, hatte sich die Landerkammer in ihrer Stellungnahme zur Kabinettsvorlage dafur ausgesprochen, zumindest die Elementargefahren Sturm, Spatfrost und Stark-regen entsprechend der Hagelversicherung zu besteuern.

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