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17. bdla-Bauleitergespräche in Potsdam: Herausforderungen bei Vergabeverfahren

Viele Veranstalter schauen jedes Jahr im Januar neidisch nach Potsdam. Denn dann hält der Bund deutscher Landschaftsarchitekten, BDLA, zum Jahresauftakt seine Bauleitergespräche ab. Und die sind jedes Jahr ausgebucht. In diesem Jahr sogar besonders schnell: Keine drei Wochen hat es gedauert, und alle 250 Teilnehmerplätze waren vergeben.

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Der Grund: Die Referenten berichten über die täglichen Herausforderungen im Büro und auf der Baustelle oder über den Umgang mit bestimmten Materialien. Meist sind zwei Themen dabei, die den Landschaftsarchitekten besonders unter den Nägeln brennen. Am 11. und 12. Januar war dies der Vortrag des Rechtsanwalts Mark von Wietersheim, Geschäftsführer des „forums vergabe“ in Berlin zu Vergabeverfahren.

Ob sich ein Bieter für eine Bauaufgabe eignet, wie man einzelne Angebote werten kann und wie sich Angebote beziehungsweise Bieter ausschließen lassen, das sind Fragen, die sich Landschaftsarchitekten und Kommunen immer wieder stellen. Ziel des Vergabeverfahrens sei es ja, den Zuschlag an einen geeigneten Auftragnehmer und auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu vergeben, sagte Mark von Wietersheim. „Das sind zwei getrennte Prüfungen.“ Bei der Eignungsprüfung gebe es keine Ermessensspielräume. „Entweder ein Bieter erfüllt die geforderten Kriterien oder er erfüllt sie nicht.“ Dann sei er auszuschließen.

Für die Vergabepraxis bedeutet dies: Eignungskriterien müssen so festgelegt werden, dass sie eine sinnvolle Bieterauswahl ermöglichen. Gleiches gelte für den Nachweis dieser Kriterien und Referenzen. Hat ein Bauherr schlechte Erfahrungen mit einem Anbieter gemacht, kann er ihn als ungeeignet ausschließen, wenn er diese schlechten Erfahrungen dokumentiert hat. „Je genauer Anforderungen definiert werden, desto besser.“ Statt der Vorgabe, der Auftragnehmer müsse einen Nachweis über die Anzahl der angestellten Bauleiter vorlegen müsse es heißen: „Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er für den Auftrag mindestens drei Bauleiter einsetzen kann.“

Die Wirtschaftlichkeitskriterien wiederum ermöglichen die Entscheidung, welcher geeignete Bieter das beste Angebot gemacht hat. Diese Kriterien müssen den Unternehmen, zumindest bei EU-Vergaben, vorab mitgeteilt werden. Leitende Frage sei: Worin können sich die Angebote unterscheiden und was ist für mich als Auftraggeber bei der Leistung wichtig?“ Diese Kriterien müssen perspektivisch definiert werden, dies gelte besonders, wenn der Auftraggeber Nebenangebote erwartet.

„Im Kern kommt es bei der Unterscheidung von Eignungs- und Zuschlagskriterien darauf an, ob die Nachweise projektspezifisch sind und damit unterschiedliche Qualitäten der angebotenen Leistung beschreiben oder ob sie als abstrakte Eignungskriterien bei vielen Vergabeverfahren vorgelegt werden könnten“, so von Wietersheim. Wer dies bei der Vergabe nicht beachtet, muss damit rechnen, in einem Nachprüfungsverfahren in den Stand von vor Versand der Vergabeunterlagen zurückversetzt zu werden.
Weitere Themen der Bauleitergespräche waren unter anderem Probleme bei Gebrauchs- und Strapazierrasen, Planung und Bau von Ortbetonwegen und -flächen, das fachgerechte Planen und Bauen von Terrassen aus Holz und Holzwerkstoffen und die Herausforderungen bei der Innenraumbegrünung.
Thomas Jakob

 

(c) DEGA GALABAU/campos online, 25.01.2013

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