Neue Richtlinie in Kraft getreten
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Am 19. Januar sind innerhalb der EU die Regeln der neuen Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-Führerschein sowie die Einführung neuer Führerscheinklassen. Mit der Umsetzung dieser Führerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher Führerscheinmodelle in der EU beendet werden. Auch in Deutschland finden sich derzeit neben den neueren Plastikkarten auch noch viele ältere „Lappen“ in rosa oder grau. Ab dem 19. Januar 2013 wird nun in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU für künftige Fahrerlaubnisse ein einheitliches Modell, der sogenannte EU-Führerschein, verpflichtend ausgegeben.
Bisher erworbene Führerscheine bleiben in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 gültig. Allerdings können sie jederzeit freiwillig umgetauscht werden. Aber: Muss ein verlorengegangener Führerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verlängert werden, erhalten Fahrer automatisch den neuen EU-Führerschein. Am Umfang der Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts: Die Eintragungen im Führerschein werden so übertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung neuer Führerscheinklassen, vor allem bei den Krafträdern. Zudem sind die Führerscheine nicht mehr lebenslang gültig. Sie müssen nach maximal 15 Jahren ausgetauscht werden.
Übrigens: Mit der neuen Richtlinie kann jede Person EU-weit nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Dies bedeutet: Wem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, der kann künftig keine Fahrerlaubnis mehr in einem anderen EU-Land neu erwerben. So soll innerhalb der EU der sogenannte Führerscheintourismus unterbunden werden.
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