Es geht auch ohne Vertrag
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Wie versichert man sich richtig gegen Streitigkeiten, die aus Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung einer Leistung – besonders im Geschäft mit Privatkunden – resultieren können? Diese Frage stand im Zentrum der diesjährigen Baubetriebstage an der FH Osnabrück. Und erwartungsgemäß gingen die Meinungen über den richtigen Weg auseinander – sowohl aufseiten der Juristen, die den ersten Vortragstag bestimmten, als auch auf Seiten der Unternehmer. Die Veranstaltung zeigte die ganze Bandbreite der Lösungsansätze und lud die Unternehmer im Auditorium letztlich dazu ein, die für sich selbst beste Lösung auszuwählen.
Während der Unternehmer Dirk Teske aus Eberdingen (siehe http://www.dega-galabau.de, dega 2282) zum Beispiel eher auf „Bauchgefühl“, Vertrauen und gutes Reklamationsmanagement setzt und im Zweifelsfall ganz ohne Bauvertrag auskommt, plädierten die fünf eingeladenen Juristen entweder für einen Vertrag auf Basis des BGB oder auf Basis der VOB.
DEGA-Baurechtsexperte André Bußmann setzte sich dabei voller Inbrunst für den BGB-Vertrag ein und begründete dies mit der mangelnden Anerkennung der VOB im Privatkundengeschäft, sollte ein solches Kundenverhältnis vor Gericht landen. Einige für den Unternehmer günstige Klauseln hätten vor Gericht keinen Bestand, die für den Unternehmer ungünstigen Klauseln würden das Vertragswerk nach VOB dagegen für den Auftragnehmer unattraktiv machen.
„Die Abnahme ist so unendlich wichtig.“
Ganz anders sieht das der VGL-NRW-Rechtsreferent Stephan Eichner aus Köln. Er vertritt die Überzeugung, dass die VOB als historisch gewachsenes Vertragswerk für das Bauwesen die beste Rechtssicherheit bietet. Die Bedenken gegenüber der VOB kontert er mit eigenen Bedenken gegen das BGB als Vertragsgrundlage. Allerdings stellte er in Osnabrück ganz andere Dinge in den Vordergrund – nämlich, dass die Unternehmer überhaupt erst mal dafür Sorge tragen, auf einer vernünftigen Vertragsbasis zu arbeiten. „Wenn wir wissen, wer die Vertragspartner sind, was Vertragsinhalt ist, und wenn wir dann noch ein Abnahme bekommen, sind wir schon mal ein Stückchen weiter“, zeigte er sich überzeugt.
Gleichzeitig rieten gleich mehrere Referenten, das Angebot als Basis der Ausführung verständlich zu gestalten und es nicht mit technischen Dingen zu überfrachten.
Es gilt immer noch: Wer schreibt, der bleibt
Grundsätzlich vertraten viele Referenten den Standpunkt, dass zu wenig geschrieben werde. Der alte Leitspruch „Wer schreibt der bleibt“ habe an seiner Bedeutung nichts eingebüßt. Oft seien es auch nur die vorauseilende Angst davor, der Kunde wolle einen Auftrag nicht unterschreiben, sowie die psychologische Hürde des Unterschreibens, welche die Landschaftsgärtner davon abhält, sich grundsätzliche oder zusätzliche Leistungen vor Arbeitsbeginn abzeichnen zu lassen.
Dass es auch einfach gehen kann, erklärte Dr. Kai Warnecke, als Justitiar von Haus & Grund Vertreter der privaten Auftraggeber, am Beispiel der von seinem Verband zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) entwickelten Handwerkervertrag mit Privatkunden (siehe http://www.dega-galabau.de, Webcode dega2283).
Auch Lothar Johanning stellte ein einfaches Vertragsformular auf Basis der Checkliste des Tiefkühlkosthändlers bofrost vor. Damit können besonders in der Pflege Standardleistungen einfach vertraglich festgehalten werden. Johanning riet dazu, sich den Auftrag, jeden Nachtrag, die Stundenlohnarbeiten und Pflegeverträge unterschreiben zu lassen. Dabei sollten alle Auftraggeber unterzeichnen (zum Beispiel Ehepartner, GbR-Gesellschafter).
Auch wenn sich das Programm ob der viele Rechtsthemen im Vorfeld als schwere Kost präsentierte, ging die Veranstaltung äußert locker und unterhaltsam über die Bühne. Dafür sorgte nicht nur der wie immer gut aufgelegte Moderator Prof. Martin Thieme-Hack, sondern auch die Referenten selbst. Sie schafften es durch die Bank, ihre Themen verständlich auf den Punkt zu bringen.
Der abendliche Erfahrungsaustausch „Baubetriebstreff“ erwies sich einmal mehr als weiterer lohnender Grund, die Baubetriebstage zu besuchen.
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